Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 1. 4. 2026
I. Allgemeine Bestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) regeln die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, der aufgrund von Bestellungen oder einem Geschäftsrahmenvertrag (nachstehend „GRV“ genannt), falls dieser abgeschlossen wird, Waren und damit zusammenhängende Dienstleistungen (nachstehend „Waren“ genannt) bezieht,. Sie regeln auch die Verfahren für die unentgeltliche Überlassung von Gegenständen (im Folgenden nur „Ausleihe") zum Zwecke der Verkaufsförderung.
- Die vertraglichen Beziehungen werden durch das Gesetz Nr. 89/2012 GBl. Bürgerliches Gesetzbuch in seiner geänderten Fassung (im Folgenden „Bürgerliches Gesetzbuch") geregelt, und zwar durch die §§ 2079 bis 2183 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Kaufvertrag), die §§ 2193 bis 2200 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Ausleihe) und die allgemeinen Bestimmungen über die Verpflichtungen gemäß den §§ 1721 bis 2054.
- Diese Bedingungen treten mit dem Datum der aktuellen Preisliste in Kraft (01.04.2026) und bleiben in Kraft, bis eine neue veröffentlicht wird. Alle früheren Versionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden hiermit aufgehoben. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Fehler und Änderungen zu korrigieren. Mengenrabatte werden im Kaufvertrag geregelt.
II. Erteilung und Stornierung von Aufträgen
1. Der Käufer bestellt beim Verkäufer Waren in Form von Einzelaufträgen. Jeder Auftrag muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- Benennung von Käufer und Verkäufer;
- genaue Beschreibung der bestellten Waren (Materialien, Farben, Zubehör) und deren Menge;
- Kaufpreis, der gemäß GRV oder auf der Grundlage eines konkreten Angebots des Verkäufers festgelegt wird;
- Termin der Warenlieferung;
- Ort der Warenlieferung (falls nicht angegeben, gilt der Sitz des Käufers als Ort der Warenlieferung).
2. Aufträge, bei denen manche Anforderungen vom GRV abweichen, müssen auf einem Angebot des Verkäufers basieren. Ansonsten gelten die Standardbedingungen des GRV.
3. Die Aufträge des Käufers werden vom Verkäufer innerhalb von drei Werktagen nach ihrem Eingang bestätigt. Mit der Zustellung der Auftragsbestätigung an den Käufer kommt der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande.
4. Im Falle einer Abweichung zwischen den Angaben im Auftrag und der Auftragsbestätigung gelten die Angaben in der Auftragsbestätigung. Der Käufer benachrichtigt den Verkäufer nur, falls er mit den in der Auftragsbestätigung angegebenen Daten nicht einverstanden ist.
5. Die Stornierung oder Änderung eines bereits bestätigten Auftrags kann vom Verkäufer nur mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vor Beginn der Produktion akzeptiert werden. Im Falle der Stornierung eines Auftrags, bei dem Komponenten gekauft oder andere Arbeiten an den bestellten Waren durchgeführt wurden, werden diese Kosten dem Käufer in voller Höhe in Rechnung gestellt, jedoch nicht mehr als 50 % des Auftragswerts. Ebenso werden die zusätzlichen Kosten dem Käufer in Rechnung gestellt, wenn der bestätigte Auftrag geändert wird.
III. Lieferung von Waren
- Der Käufer oder sein Vertreter bestätigt die Annahme der Waren durch seine Unterschrift auf dem vom Verkäufer ausgestellten Lieferschein.
- Der Transport der Waren geht zu Lasten des Käufers. Im GRV oder der Auftragsbestätigung kann sich der Verkäufer bereit erklären, den Transport innerhalb der Tschechischen Republik zu übernehmen. In diesem Fall werden die Waren werktags zwischen 8:00 und 17:00 Uhr hinter der ersten verschlossenen Tür im EG abgeladen. Bei übergroßen Sendungen ist der Kunde verpflichtet, beim Entladen Hilfe zu leisten. Der Transport der Ware im Gebäude, die Montage, die Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt und andere Dienstleistungen werden vom Verkäufer auf der Grundlage des Auftrags des Käufers als bezahlte Dienstleistung erbracht.
- In den Fällen, in denen der Verkäufer den Transport auf eigene Kosten durchführt, müssen alle Anfragen hinsichtlich einer Änderung des Transporttermins sowie hinsichtlich zusätzlicher Dienstleistungen mindestens fünf Werktage vor dem ursprünglich vereinbarten Transporttermin mitgeteilt und vom Verkäufer bestätigt werden. Spätere Anfragen werden nicht berücksichtigt, und der Verkäufer hat nur die Wahl, den Transport zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen durchzuführen oder den Transport auf eigene Kosten zu einem anderen vereinbarten Termin ohne Entschädigung für die entstandenen Kosten durchzuführen.
IV. Zahlungsbedingungen
- Sofern im GRV nicht anders angegeben, ist der Käufer verpflichtet, den Kaufpreis im Voraus auf das Bankkonto des Verkäufers zu überweisen oder in bar bei Erhalt der Ware oder per Nachnahme zu bezahlen.
- Alle Dokumente werden ausschließlich per E Mail in elektronischer Form versandt. Auf Wunsch des Käufers können die Dokumente gegen eine Pauschalgebühr von 30,- CZK per Post zugestellt werden.
V. Gewährleistungsfristen und Reklamationen
1. Der Verkäufer gewährt eine Qualitätsgarantie für die gelieferten Waren in Höhe und Umfang wie unten angegeben:
a. Produkte aus den Kollektionen Space, FLEXi und Victory
- 120 Monate Garantie auf feste Teile;
- 60 Monate Garantie auf mechanische Teile (Mechanik, Armlehnen, Gasfedern);
- 36 Monate Garantie auf Stoffbezüge, PUR-Schaumfüllungen, Räder und Gleiter.
Ersatzteile, einschließlich Verpackung und Versand, werden in den ersten drei Jahren kostenlos zur Verfügung gestellt.
Vom vierten bis zum zehnten Jahr liefert der Verkäufer Ersatzteile im Rahmen der geltenden Garantie kostenlos; die Versandkosten können in Rechnung gestellt werden. Die im Werk des Verkäufers durchgeführten Reparaturen sind während der gesamten Dauer der betreffenden Garantiezeit kostenlos.
b. Andere Waren (außer den unten aufgeführten)
- 60 Monate Garantie auf feste Teile und mechanische Teile (Mechanik, Armlehnen, Gasfedern);
- 36 Monate Garantie auf Stoffbezüge, PUR-Schaumfüllungen, PET-Material, Arbeitsplatten, Rollen und Gleiter.
Ersatzteile, einschließlich Verpackung und Versand, werden in den ersten drei Jahren kostenlos zur Verfügung gestellt.
Vom vierten bis zum fünften Jahr liefert der Verkäufer Ersatzteile im Rahmen der geltenden Garantie kostenlos; die Frachtkosten können in Rechnung gestellt werden. Die im Werk des Verkäufers durchgeführten Reparaturen sind während der gesamten Dauer der betreffenden Garantiezeit kostenlos.
c. Für folgende Waren wird nur die gesetzliche Gewährleistungsfrist gewährt:
- Sonderanfertigungen, die nach individuellem Entwurf oder auf Wunsch des Käufers hergestellt werden;
- Polsterung aus echtem Leder;
- Motorisierte Säulen und Steuerungen für motorisierte höhenverstellbare Tische;
- Klebe- und Aufhängebeschläge;
- Geschäftsgüter.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Lieferung der Ware aus dem Werk des Verkäufers. Die oben genannten Gewährleistungsfristen gelten für eine normale Nutzung der Waren im Bereich von 8 Stunden pro Tag; bei längerer Nutzung verkürzt sich die Gewährleistungsfrist entsprechend. Die Durchführung von Garantiereparaturen führt nicht zu einer Verlängerung oder einem Neubeginn der Garantiezeit.
3. Von der Garantie ausgeschlossen ist vor allem Folgendes:
- natürlicher Verschleiß von Bauteilen, die einer normalen Abnutzung unterliegen (z. B. Beschichtungsmaterialien, PUR-Schaumfüllungen, PET-Material, Gestell- und Arbeitsplattenoberflächen, Tischkanten, Rollen, Gleiter);
- Schäden, die durch die weitere Verwendung verschlissener Teile verursacht werden;
- Schäden, die durch unzureichende Wartung oder Reinigung von mechanischen Teilen, Rädern und Gleitern verursacht werden;
- Defekte, die durch unsachgemäßen Gebrauch, unsachgemäße Wartung oder Eingriffe von nicht dazu befugten Personen verursacht wurden;
- Schäden, die durch unsachgemäße Variantenwahl (z. B. Verwendung ungeeigneter Rollentypen in Bezug auf den Bodenbelag), unsachgemäßen Gebrauch oder Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstehen;
- Schäden durch extreme klimatische oder andere ungünstige Umweltbedingungen (z. B. hohe Luftfeuchtigkeit, aggressive Substanzen, Sonnenlicht);
- Mängel, die durch vom Käufer zur Verarbeitung gelieferte Materialien (z. B. vom Käufer gelieferte Bezugsstoffe) verursacht werden;
- Schäden aufgrund von Abweichungen von der Standardspezifikation, die auf Wunsch des Käufers vorgenommen wurden;
- alle anderen Fälle, in denen der Mangel an den Waren auf eine Handlung oder Untätigkeit des Käufers zurückzuführen ist.
VI. Ausleihen
- Der Verkäufer (nachstehend „Leihgeber“ genannt) kann dem Käufer (nachstehend „Leihnehmer“ genannt) Gegenstände zur vorübergehenden Nutzung überlassen (nachstehend „Leihgegenstände“ genannt).
- Die ausgeliehenen Gegenstände werden im Auftrag des Leihnehmers und in der Auftragsbestätigung des Leihgebers angegeben. Im Falle einer Abweichung zwischen den Angaben im Auftrag und der Auftragsbestätigung gelten die Angaben in der Auftragsbestätigung. Der Leihnehmer benachrichtigt den Leihgeber nur, falls er mit den Angaben in der Auftragsbestätigung nicht einverstanden ist. Die physische Übernahme wird durch einen Lieferschein bestätigt.
- Die ausgeliehenen Gegenstände werden dem Leihnehmer für eine bestimmte Zeit, bis zu dem in der Auftragsbestätigung des Leihgebers angegebenen Datum, überlassen. Ist in der Auftragsbestätigung keine Leihfrist angegeben, so hat der Leihnehmer die entliehenen Gegenstände innerhalb von 15 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch den Leihgeber zurückzugeben. Falls der Leihnehmer die entliehenen Gegenstände nicht ordnungsgemäß oder unter Verstoß gegen den GRV oder die AGB verwendet, ist der Leihgeber berechtigt, die geliehenen Gegenstände vor dem oben genannten Zeitpunkt zurückzufordern. Der Leihnehmer haftet dem Leihgeber gegenüber für alle Schäden, die an den geliehenen Gegenständen entstehen. Der Leihnehmer haftet nicht für die normale Abnutzung und den Verschleiß.
- Für den Fall, dass der Leihnehmer trotz schriftlicher Aufforderung durch den Leihgeber mit einer alternativen Rückgabefrist von mindestens 5 Tagen mit der Rückgabe der geliehenen Gegenstände in Verzug gerät, verpflichtet sich der Leihnehmer, dem Leihgeber den Preis der geliehenen Gegenstände gemäß der zum Zeitpunkt der Anspruchsentstehung gültigen Preisliste des Verkäufers zu zahlen. Das gleiche Verfahren wird im Falle eines Verstoßes gegen eine Bestimmung des GRV oder dieser AGB durch den Leihnehmer angewandt. Das Recht des Leihgebers auf Schadensersatz, auch über die Vertragsstrafe hinaus, bleibt hiervon unberührt.
- Der Leihgeber ist berechtigt, den Zustand der geliehenen Gegenstände während der Laufzeit der Ausleihe zu überprüfen, und der Leihnehmer ist verpflichtet, diese Überprüfung zu ermöglichen.
- Der Leihnehmer verpflichtet sich, das folgende Verfahren zur Rückgabe der geliehenen Gegenstände unbedingt einzuhalten:
- Er wendet sich an die Verkaufsassistentin und meldet die Rückgabe der ausgeliehenen Gegenstände sowie die Nummer der Auftragsbestätigung (Versandauftrag) und die Inventarnummern der ausgeliehenen Gegenstände.
- Er wartet auf die Anweisungen der Verkaufsassistentin und bereitet die ausgeliehenen Gegenstände gemäß diesen Anweisungen für den Transport vor.
- Er verpackt die ausgeliehenen Gegenstände sachgerecht und sorgfältig. Der Leihnehmer haftet für Schäden, die durch unsachgemäße oder unzureichende Verpackung während des Transports entstehen.
- Er stellt für die Rückgabe der ausgeliehenen Gegenstände einen dreifachen Lieferschein aus, auf dem er die Inventarnummern und/oder die Art der Waren sowie die Auftragsbestätigungsnummern, unter denen die Gegenstände ausgeliehen wurden, angibt.
- Bei der Übergabe zum Versand lässt er sich ein Exemplar des Lieferscheins vom Frachtführer bestätigen und händigt dem Frachtführer zwei Exemplare aus.
- Der vom Frachtführer beglaubigte Lieferschein für die Rückgabe der ausgeliehenen Gegenstände ist mindestens 4 Jahre nach der Rückgabe sorgfältig aufzubewahren.
VII. Schutz personenbezogener Daten
- Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (GDPR) und dem Gesetz Nr. 110/2019 GBl. über die Verarbeitung personenbezogener Daten.
- Der Verkäufer verpflichtet sich, personenbezogene Daten vor unbefugtem oder versehentlichem Zugriff zu schützen, ihren Verlust oder ihre Zerstörung, unbefugte Weitergabe oder unbefugte Verarbeitung sowie sonstigen Missbrauch zu verhindern.
VIII. Schlussbestimmungen
- Diese AGB gelten für alle Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen des Verkäufers. Abweichende Regelungen in dem GRV oder der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor dem Wortlaut der AGB.
- Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Parteien wird das Vertragsverhältnis vorrangig durch die AGB des Verkäufers geregelt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Diese AGB gelten nur dann nicht, wenn ihre Anwendung ausdrücklich und schriftlich vertraglich ausgeschlossen wird.
- Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die neuen AGB werden dem Käufer zugesandt, wenn er seine Zustimmung zum Erhalt kommerzieller Mitteilungen im GRV gegeben hat.